Kassenführung mit einemPC-Kassensystem

Ob das Finanzamt auch die Kassenführung mit einem PC-Kassensystem anerkennen muss, wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt, bleibt eine Frage für die Finanzgerichte.

Bereits die Möglichkeit, dass ein Kassensystem theoretisch manipulierbar ist, berechtigt das Finanzamt zu Hinzuschätzungen, auch wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt und die Manipulation relativ schwierig wäre. So hatte das Finanzgericht Münster vor einem Jahr entschieden und ist nun vom Bundesfinanzhof zurückgepfiffen worden. Mit seinem Urteil sei das Gericht über das Ziel hinaus geschossen, weil es den Aussagen und Beweisanträgen des Unternehmers nicht ausreichend Gehör geschenkt hat. Der Bundesfinanzhof hat das Finanzgericht daher aufgefordert, dies nachzuholen und danach sorgfältig zu gewichten, welche Folgen ein möglicher formeller Mangel der Kassenführung hat. Die Frage, wann auch PC-Kassensysteme von der Finanzverwaltung als ordnungsgemäß akzeptiert werden müssen, bleibt also weiter offen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.