Kindergeld trotz verzögertem Referendariatsbeginn

Verzögert sich der Beginn des Referendariats, weil zu viele Bewerber auf zu wenig Plätze kommen, gilt die Ausbildung nur als unterbrochen, und der Kindergeldanspruch bleibt erhalten.

Die eigene Ausbildung eines kindergeldberechtigten Kindes wird nicht dadurch beendet, dass sich der vorgesehene Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst, das Referendariat, verzögert, weil es zu viele Bewerber gibt. In diesem Fall wird die Ausbildung lediglich unterbrochen, nicht aber abgebrochen, wobei nach der Urteilsbegründung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bei einer von vornherein feststehenden Aussichtslosigkeit auf einen Ausbildungsplatz noch nicht einmal eine Pro-forma-Bewerbung erforderlich ist.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.