Kindergeldleistungen im Ausland

Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Tabelle mit kindergeldähnlichen Leistungen im Ausland veröffentlicht. Wer eine dieser Leistungen bezieht, verliert in Deutschland seinen Anspruch auf Kindergeld oder die Leistung wird zumindest auf das deutsche Kindergeld angerechnet, sodass nur noch die Differenz zum deutschen Kindergeld ausgezahlt wird.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.