Abfärberegelung gesetzlich festgeschrieben

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Abfärberegelung ab 2007 gesetzlich festgeschrieben ist.

Der Bundesfinanzhof hatte 2004 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis die Abfärberegelung verworfen. Das Bundesfinanzministerium erklärte daraufhin, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Jetzt weist die Oberfinanzdirektion Frankfurt darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 die bisherige Praxis gesetzlich festgeschrieben worden ist: Danach bezieht eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn ihr Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft umfasst.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.