Abwrackprämie ist nicht pfändbar

Die Abwrackprämie ist zweckbestimmt für den Kauf eines Neuwagens und darf daher vom Finanzamt nicht gepfändet werden.

In einer Kurzinformation weist die Oberfinanzdirektion Münster darauf hin, dass das Finanzamt die Abwrackprämie nicht pfänden darf. Die Prämie ist zweckbestimmt für die Anschaffung eines Neuwagens und darf nicht zur Deckung von Steuerschulden verwendet werden. Allerdings kann der Empfänger den Anspruch an den Autohändler abtreten, von dem er das Fahrzeug gekauft hat, denn dann wird die Prämie trotz der Abtretung nach wie vor für den Autokauf verwendet.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.