Anwendungserlass löst Umsatzsteuer-Richtlinien ab

Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.

Zum 1. November 2010 wurden die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein neuer, mehr als 600 Seiten starker Anwendungserlass, den das Bundesfinanzministerium im Oktober veröffentlicht hat. Mit dem Anwendungserlass will die Finanzverwaltung eine bessere Tagesaktualität gewährleisten, da er bei Bedarf jederzeit geändert werden kann. Eine jeweils tagesaktuelle Fassung soll ständig für alle Betroffenen abrufbar sein. Der Erlass gilt für alle Umsätze, die nach dem 31. Oktober 2010 ausgeführt werden. Für andere Steuerarten (Einkommensteuer, Lohnsteuer etc.) beabsichtigt die Finanzverwaltung nicht, die jeweiligen Richtlinien durch einen Anwendungserlass zu ersetzen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.