Arbeitszimmer wieder abziehbar

In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.

Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es zu verdanken, dass ein häusliches Arbeitszimmer in bestimmten Fällen wieder steuerlich anerkannt wird. Dazu muss die Nutzung mindestens 50 % der gesamten Tätigkeit ausmachen oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Finanzverwaltung hat bereits auf das Urteil reagiert und will es anwenden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.