Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die Beiträge eines Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat klar gestellt, dass Beiträge, die ein pflichtversicherter oder freiwillig versicherter Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft) an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Leistungen aus einer solchen Versicherung gehören zu den Betriebseinnahmen, sind aber steuerfrei. Das gesetzliche Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen greift in diesen Fällen nicht.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.