Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein. Voraussetzung ist dann jedoch, dass Sie umziehen, um die Fahrzeit zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich zu verkürzen. Das ist der Fall, wenn die Fahrzeitverkürzung mehr als eine Stunde beträgt. Damit ist die erhebliche Fahrzeitverkürzung neben dem Arbeitsplatzwechsel ein objektives und sachgerechtes Abgrenzungskriterium für die beruflich motivierte Veranlassung des Umzugs.

Haben Sie den Entschluss, der Fahrzeitverkürzung wegen umzuziehen, einmal gefasst, spielt eine spätere Überlagerung durch andere private Motive keine Rolle. Die Wahl einer Wohnung und die Entscheidung, ob der Lebenspartner ebenfalls Mieter der Wohnung wird, beruhen immer auf rein privaten Überlegungen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.