Betriebsprüfer darf Staatsanwalt auf Schmiergeldzahlung hinweisen

Der Betriebsprüfer darf Hinweise auf eine Schmiergeldzahlung ohne vorherige Prüfung auf strafrechtliche Relevanz an die Staatsanwaltschaft weitergeben.

Entdeckt der Betriebsprüfer in den Büchern Hinweise auf Schmiergeldzahlungen, dann darf er dies der Staatsanwaltschaft mitteilen. Dabei muss er nicht prüfen, ob diese Information überhaupt zu einer Verurteilung führen könnte, zum Beispiel weil die Tat offensichtlich schon verjährt ist oder ein Verwertungs- oder Verwendungsverbot greift.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.