Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens

Bei einem langfristigen Fremwährungsdarlehen sind Wechselkursschwankungen üblich und daher kein Grund für eine Änderung des Bilanzansatzes des Darlehens.

Dem Finanzgericht Schleswig-Holstein lag die Frage vor, ob ein Fremdwährungsdarlehen mit dem Wechselkurs bei Darlehensbeginn oder dem Wechselkurs am Bilanzstichtag zu bilanzieren ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der ursprüngliche Wechselkurs anzusetzen ist, weil es sich um ein langfristiges Darlehen handle, bei dem Wechselkursschwankungen üblich seien und kein Anlass für den Ansatz eines höheren Teilwerts vorliege. Ein Wechselkursverlust wirkt sich damit erst am Ende der Laufzeit aus.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.