Eine Stunde Fahrzeit kein Grund für doppelte Haushaltsführung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält eine Fahrzeit von einer Stunde pro Strecke für zumutbar und versagt daher den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung.

Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Ort des Hauptwohnsitzes und der Beschäftigungsort auseinanderfallen. Bei einer täglichen Fahrzeit von einer Stunde für die einfache Strecke sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Voraussetzung aber nicht als erfüllt an. Der Beschäftigungsort sei das Einzugsgebiet der Arbeitsstätte, und weil eine Fahrzeit von einer Stunde zumutbar sei, liege der Hausstand auch am Beschäftigungsort.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.