Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetzt

Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.

Die Festsetzung der Einkommensteuer des Kindes und die Festsetzung des Kindergeldes zugunsten der Eltern sind zwei unterschiedliche Verfahren. Die Familienkasse ist daher nicht an den Inhalt eines Einkommensteuerbescheides gebunden, sondern ermittelt die Höhe der Einkünfte und Bezüge selbst. Der Bundesfinanzhof hat auf bereits vorhandene Entscheidungen verwiesen, wonach der Einkommensteuerbescheid des Kindes nicht als Nachweis seiner Einkünfte anzuerkennen ist, weil er kein Grundlagenbescheid im Sinne der Abgabenordnung ist.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.