Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vor

Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.

Im Dezember hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere EU-rechtliche Risiken bei der Investmentbesteuerung ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle (insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteuerung) verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit reduziert werden. In erster Linie sieht der Gesetzentwurf daher vor, ein neues Besteuerungssystem für PublikumsInvestmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher und leichter administrierbar ist. Während Anleger bisher bis zu 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen müssen, reichen künftig 4 Kennzahlen aus. Das bisherige, semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.