Erbauseinandersetzungskostenals Anschaffungsnebenkosten

Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.

Bisher war unklar, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie steuerlich abziehbar sind, und falls ja, ob als Werbungskosten oder im Rahmen der Abschreibung auf die Immobilie. Das betrifft insbesondere Erben eines Mietobjekts, die Kosten für die Erbauseinandersetzung haben. Der Bundesfinanzhof hat diese Frage jetzt mehrheitlich im Sinne der Steuerzahler entschieden: Entgegen der Auffassung der Finanzämter sind die Kosten wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe abziehbar. Die Kosten dienen schließlich dem Erwerb des Alleineigentums an der Immobilie und sind daher Anschaffungsnebenkosten, die die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöhen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.