Excel-Tabelle ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten rigoros durchgesetzt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte angeschlossen und entschieden, dass die Erfassung der Privatfahrten von Arbeitnehmern mit firmeneigenen Kfz in einer Excel-Tabellenkalkulation nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass durch dieses Programm nachträgliche Änderungen weder verhindert noch hinreichend dokumentiert werden können.

Da ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorlag, soll nach der Auffassung des Finanzgerichts die 1 %-Regelung zur Anwendung kommen. Auch wenn ein normales Fahrtenbuch geführt wird, muss dies sehr sorgfältig geschehen. Denn wie das Finanzgericht Düsseldorf ebenfalls festgestellt hat, wird das komplette Fahrtenbuch verworfen, wenn es nicht ordnungsgemäß geführt ist, also Eintragungen falsch sind oder fehlen. In diesem Fall ist ebenfalls die 1 %-Regelung anzuwenden.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.