Fiktive Umsatzsteuer auf private Pkw-Nutzung bei Landwirten

Bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung wird auf die Privatnutzung eines Pkws nach der 1 %-Regelung keine fiktive Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Der Bundesfinanzhof hatte vor einigen Monaten entschieden, dass die nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private Pkw-Nutzung bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen ist. Anders als ein Regelversteuerer, der bei betrieblichen Ausgaben wegen des Vorsteuerabzugs mit der gezahlten Umsatzsteuer nicht belastet sei, könne ein pauschalierender Landwirt den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen. Darauf hat jetzt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen reagiert und in einem Erlass geregelt, dass diese Entscheidung in allen offenen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen ruhenden Verfahren anzuwenden ist.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.