Finanzministerium prüft generelle Abschaffung der Abgeltungsteuer

Statt der im Koalitionsvertrag auf Zinseinkünfte beschränkten Abschaffung der Abgeltungsteuer denkt das Bundesfinanzministerium über eine generelle Abschaffung nach.

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Große Koalition auf ein mögliches Ende der Abgeltungsteuer auf Zinserträge festgelegt, sobald die deutschen Finanzämter durch den internationalen Datenaustausch jährlich über Bankkonten und Zinseinkünfte deutscher Anleger im Ausland informiert werden. Dieses Ziel wird voraussichtlich 2020 erreicht. Nach Berichten in der Presse prüft das Bundesfinanzministerium nun aber eine komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer. Das ginge weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus und hätte ohne entsprechende Änderungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer eine deutliche steuerliche Schlechterstellung von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften zur Folge. Bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer nur auf Zinserträge fürchtet das Ministerium dagegen eine neue Welle von Steuersparmodellen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.