Flächenübertragung als Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebs

Eine Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen an die künftigen Erben kann zu einer ungewollten Betriebsaufgabe mit einer Aufdeckung der stillen Reserven führen.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben, denn der Grund und Boden ist für dessen Betriebsfortführung unerlässlich. Werden im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf Personen übertragen, die nicht Mitunternehmer im landwirtschaftlichen Betrieb sind, kommt es daher zu einer Betriebsaufgabe, die zur Aufdeckung der stillen Reserven führt. Gleiches gilt bei Aufteilung der Flächen auf die Erben nach dem Tod des Betriebsinhabers.

Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass die einzelnen Nutzflächen, keine Teilbetriebe darstellen, die die Erben zu Buchwerten hätten übernehmen und fortführen können. Auch ein wertvolles Grundstück von mehr als 3.000 m², das zu den funktional wesentlichen Grundlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehört, bildet grundsätzlich keinen eigenständigen Teilbetrieb.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.