Frist für Antragsveranlagung

Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.

Arbeitnehmer müssen sich zu viel bezahlte Lohnsteuer innerhalb von zwei Jahren über eine Einkommensteuererklärung vom Fiskus zurückholen. Da für andere Steuerzahler nur die siebenjährige Festsetzungsverjährung gilt, hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.