Gebrauchter Pkw ist kein persönliches Gepäck

Die Zoll-Freigrenze für persönliches Gepäck gilt nicht für einen Gebrauchtwagen, dessen Kaufpreis unter der Freigrenze liegt.

Reisemitbringsel im persönlichen Gepäck sind bis zu einem Wert von 300 Euro eigentlich von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit. Auf diese Regelung hatte sich auch der Käufer eines Gebrauchtwagens berufen, der seinen Pkw für 250 Euro in der Schweiz erworben hatte. Sowohl beim Zollamt als auch beim Finanzgericht Baden-Württemberg stieß er jedoch mit diesem Argument auf taube Ohren. Ein Kfz sei nun einmal ein Transportmittel und damit schon aufgrund seiner Größe nicht als Gepäckstück im Sinne des Befreiungstatbestands anzusehen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.