Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuer entfällt bei Konkurs

Für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer ist im Konkursverfahren nicht mehr der Geschäftsführer verantwortlich und somit dafür auch nicht mehr haftbar.

Mit Eröffnung des Konkursverfahrens entfällt sowohl die Steuererklärungspflicht als auch die Zahlungspflicht des Geschäftsführers. Beides muss dann der Konkursverwalter übernehmen, weshalb kein Haftungsanspruch mehr gegen den Geschäftsführer besteht. Der GmbH-Geschäftsführer darf dabei auch in Zeiten der Krise vor Konkursantragstellung weiterhin Verträge und Geschäfte abschließen, die zu einer späteren Umsatzsteuerpflicht führen, selbst wenn die Mittel zur Zahlung der Umsatzsteuer in diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden sind.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.