Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften

Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.

Für heftige Diskussionen haben die schon länger geplanten Änderungen bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften gesorgt. Bisher schon musste eine GmbH die Zinszahlungen für Darlehen an einen ausländischen Kapitalanteilseigner als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln mit der Folge, dass der Betriebsausgabenabzug für die Zinsen entfällt. Wegen der einseitigen Ausrichtung auf ausländische Anteilseigner ist das aber in der EU schlicht rechtswidrig, und daher soll der § 8a des Körperschaftsteuergesetzes künftig für alle Gesellschafter gelten.

Zwar wird dies bei so mancher Gesellschaft schwerwiegende Folgen haben, aber der Kompromiss des Vermittlungsausschusses zieht dem ursprünglichen Regierungsplan zumindest einige Zähne. So sollten ursprünglich auch Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern wie eine Gesellschafter-Fremdfinanzierung behandelt werden. Dies ist nun nicht mehr vorgesehen. Außerdem wird eine Freigrenze von 250.000 Euro eingeführt.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.