Gewerbesteuermessbetrag wird nicht mehr vorläufig festgesetzt

Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 sind nun entgültig rückwirkend beseitigt worden.

Weil es Streit über die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 gab, ergingen Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag bisher vorläufig. Inzwischen wurden die Änderungen vom Gesetzgeber bestätigt, und die obersten Finanzbehörden der Länder haben daher die Anweisung, den Gewerbesteuermessbetrag nur vorläufig festzusetzen, wieder aufgehoben.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.