Hilfsmaßnahmen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte

Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Menschen aus der Ukraine gibt es umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen.

Weltweit engagieren sich Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Die vielen Ankommenden aus der Ukraine erhalten persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgern und von Unternehmen. Diese Hilfsbereitschaft unterstützt der Fiskus mit einem umfangreichen Paket an Erleichterungen und Vereinfachungen für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen. Die Regelungen gelten für Spenden und Hilfen, die vom 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 geleistet werden.

Insbesondere genügt für den steuerlichen Nachweis von Spenden auf ein Sonderkonto der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Außerdem verzichtet der Fiskus bei der Umsatzsteuer auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe, wenn Unternehmen Gegenstände oder Personal bereitstellen oder Wohnraum Personen zur Verfügung stellen, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine geflüchtet sind. Weitere Erleichterungen gelten für die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sowie weitere Hilfsleistugnen durch gemeinnützige Organisationen oder deren Zweckbetriebe.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.