Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung ist vererbbar

Die nachträgliche Kfz-Steuerbefreiung für eine später zuerkannte Behinderung kann nicht nur vom Halter selbst beantragt werden, sondern auch nach dessen Tod noch vom Erben.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Antragsrecht für die Kfz-Steuerbefreiung für eine behinderte Person nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger (Erben) übergeht. Entgegen der Ansicht des Hauptzollamts sei das Antragsrecht kein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod untergehen würde. Das Urteil ist in den Fällen von Bedeutung, in denen die Schwerbehinderung des Verstorbenen erst kurz vor dessen Tod rückwirkend festgestellt wird, sodass diesem keine Gelegenheit mehr blieb, die ebenfalls rückwirkende Steuerbefreiung und Erstattung der bereits bezahlten Kfz-Steuer selbst zu beantragen. Das Hauptzollamt hat gegen die Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.