Prozesskostenhilfe: Gerichte erhalten umfassendes Auskunftsrecht

Der Bundesrat will über neue Vorschriften den Missbrauch der Prozesskostenhilfe eindämmen und gibt den Gerichten dazu erweiterte Auskunftsrechte.

Weil den Ländern die Kosten für die Prozesskostenhilfe langsam über den Kopf wachsen, haben sie den Gesetzentwurf für ein Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Darin wird neben einer Gebühr für die Antragsprüfung und anderen Maßnahmen auch ein Auskunftsanspruch der Gerichte festgeschrieben, mit dem diese bei den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber die Angaben der Antragsteller überprüfen lassen können.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.