Reality-Show führt zu Arbeitslohn

Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.

Mit dem Titel "Finanzamt holt sich Dschungel-Prämie" hat die FTD über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berichtet. Der hatte nämlich entschieden, dass die Gewinner von Reality-Shows wie DSDS und Dschungelcamp ihren Gewinn versteuern müssen. Weil die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gibt, stuft der Bundesfinanzhof den Gewinn nun als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ein.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.