Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch

Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.

Wenig überraschend ist das Finanzgericht Baden-Württemberg zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder gekauft werden, um für eine spätere Veräußerung Anschaffungskosten zu generieren. Das Gericht hat zwar die Revision zugelassen, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass der Bundesfinanzhof anders entscheiden wird.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.