Schadensersatz führt nicht zur Vorsteuerberichtigung

Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.

Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung bringt den Zahlungsanspruch des Verkäufers nicht zum Erlöschen, sondern verschafft dem Käufer einen eigenständigen Anspruch, der nichts mit der Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlung zu tun hat. Es stehen sich der Zahlungsanspruch und der Schadensersatzanspruch gegenüber. Da der Kaufpreis unberührt bleibt, ändert sich auch die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht. Die Voraussetzungen für eine Vorsteuerberichtigung sind daher nicht gegeben. Hätten sich Käufer und Verkäufer auf eine Minderung geeinigt, wäre der Entgeltanspruch nachträglich abgeändert worden und eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen gewesen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.