Steuerrabatt für Energiekosten

Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.

Die Regierungskoalition hat sich in der Nacht auf den 24. März 2022 aufgrund der enorm gestiegenen Energiepreise auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Darin enthalten ist eine ganze Reihe von Maßnahmen, die vor allem Familien und Geringverdienern helfen.

  • Energiepreispauschale: Arbeitnehmer in den Lohnsteuerklassen I bis V bekommen einen einmaligen Zuschuss von 300 Euro brutto zum Gehalt. Der Zuschuss ist allerdings steuerpflichtig, sodass der genaue Auszahlungsbetrag vom individuellen Steuersatz abhängt. Selbstständige erhalten den Zuschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

  • Kinderbonus: Ergänzend zum Kindergeld bekommen Familien für jedes Kind einen Einmalbonus von 100 Euro. Dieser wird über die Familienkassen ausgezahlt und auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

  • Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen wird um 100 Euro erhöht.

  • Spritpreise: Befristet für drei Monate wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Das entspricht einer Reduzierung des Preises für Benzin um 30 Cent je Liter und für Diesel um 14 Cent pro Liter. Diese Absenkung soll vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Für 90 Tage führt die Koalition ein Monatsticket für 9 Euro pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr ein. Dazu werden die Regionalisierungsmittel so erhöht, dass die Bundesländer dies organisieren können.

  • Heizung: Haus- und Wohnungseigentümern soll es leichter gemacht werden, alte Heizungsanlagen auszutauschen. Ab 2024 soll jede neue eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Den genauen Zeitpunkt für die Umsetzung der Maßnahmen haben die Koalitionsparteien bei ihrer Pressekonferenz noch nicht verkündet. Die Bundesregierung wird das Gesetzgebungsverfahren für entsprechende Änderungsgesetze aber sicher noch im März anstoßen, sodass bereits im April mit ersten Entlastungen zu rechnen ist.

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