Umsatzsteuersatz auf E-Books

Dass für E-Books ein höherer Steuersatz gilt als für gedruckte Bücher, hält der Europäische Gerichtshof für eine zulässige Folge der Regelungen für den elektronischen Handel.

Auf eine Anfrage des polnischen Verfassungsgerichts hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der höhere Umsatzsteuersatz für E-Books im Vergleich zu gedruckten Büchern rechtmäßig ist. Der Grundsatz der Gleichbehandlung stehe den unterschiedlichen Steuersätzen nicht entgegen, weil die Ungleichbehandlung die Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung sei. Bis zu einer Neuregelung für E-Books in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien führt also am vollen Umsatzsteuersatz kein Weg vorbei.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.