Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen

Von der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.

Durch die Corona-Krise sind Arbeitgeber teilweise daran gehindert, die Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Finanzämter angewiesen, den Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise auf Antrag zu verlängern, soweit die Anmeldung nachweislich unverschuldet nicht pünktlich übermittelt werden kann. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.