Vermachung eines Kaufrechts löst Grunderwerbsteuerpflicht aus

Sieht ein Vermächtnis nur ein Kaufrecht für eine zum Nachlass gehörende Immobilie vor, gilt für den Kauf nicht die Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen.

Für Immobilien, die Teil einer Erbschaft oder Schenkung sind, fällt bei der Übertragung auf den neuen Eigentümer keine Grunderwerbsteuer an. Hat der Erblasser im Testament einem der Bedachten dagegen nur per Vermächtnis das Kaufrecht einer zum Nachlass gehörenden Immobilie zugesprochen, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. Der Bundesfinanzhof sieht in diesem Fall keinen Grund für eine Steuerbefreiung nach den Regelungen für Erwerbe von Todes wegen. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs für die Immobilie ist der mit dem Erben geschlossene Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis des Erblassers. Ob ein Vermächtnis einen direkten Anspruch auf Übereignung oder nur ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist im Einzelfall zu ermitteln.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.