Vorabanforderung von Steuererklärungen

Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist anfordert, muss es konkret angeben, warum die Steuererklärung früher abgegeben werden soll.

Die automatisierte Vorabanforderung von Steuererklärungen vor der allgemeinen Frist, die die obersten Finanzbehörden der Länder jedes Jahr in einem Fristenerlass regeln, bedarf einer für den Steuerzahler nachvollziehbaren Begründung. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg genügt es nicht, dass die möglichen Gründe für eine Vorabanforderung im Fristenerlass aufgezählt sind. Für den Steuerzahler ist dann nämlich nicht erkennbar, welcher dieser Gründe für ihn gelten soll. Die Vorabanforderung muss also angeben, warum gerade der angeschriebene Steuerzahler seine Steuererklärung früher als allgemein üblich abgeben soll.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.