Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Entgeltangabe

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die umsatzsteuerrechtliche Praxis scheinen sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Aufführung des Entgelts zu widersprechen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist, grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Praxis wird dies aber oft noch anders gehandhabt, denn die sogenannte Vereinfachungsregelung erlaubt den Vorsteuerabzug auch dann, wenn der Rechnungsaussteller in seiner Rechnung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe angegeben und zusätzlich den Steuerbetrag vermerkt hat.

Gemäß dem Bundesfinanzministerium soll die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allgemein gelten. Die Vereinfachungsregelung kann jedoch bis zum 31. Dezember 2001 angewendet werden, damit die betroffenen Unternehmer ihre Abrechnungen und Quittungen bis dahin entsprechend umstellen und anpassen können.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.