Werbungskostenabzug für Kapitalerträge vor 2009

Trotz Werbungskostenabzugsverbot können auch ab 2009 noch Werbungskosten geltend gemacht werden für Kapitalerträge aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer.

Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 dürfen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden. Das gilt aber nach Meinung des Finanzgerichts Köln nicht für Aufwendungen, die zwar erst nach der Umstellung entstanden sind, sich aber auf Kapitalerträge aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer beziehen. Im Streitfall ging es um Steuerberatungskosten für vor dem 1. Januar 2009 erzielte Kapitalerträge, die laut dem Gericht auch nicht um den anteilig in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag zu kürzen, sondern voll als Werbungskosten abziehbar sind. Beim Bundesfinanzhof ist jetzt die Revision anhängig.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.