Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Weitere Steueränderungen für 2006 geplant

Derzeit arbeitet die Große Koalition an zwei Gesetzentwürfen, die erhebliche Änderungen im Steuerrecht bereits ab 2006 vorsehen. Darunter sind sowohl belastende als auch entlastende Maßnahmen. Besonders über die entlastenden Maßnahmen gibt es jedoch noch Diskussionen in der Koalition, sodass gegenüber dem Kabinetssbeschluss noch Änderungen an den hier vorgestellten Punkten möglich sind.

  • Firmenwagen: Der Finanzminister will die Anwendung der 1 %-Regelung auf das notwendige Betriebsvermögen beschränken. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Firmenwagen bisher überwiegend selbst genutzt haben (Anteil der Privatnutzung zwischen 50 und 90 %) können also nicht mehr steuergünstig das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln und die Privatnutzung mit der 1 %-Regelung besteuern. Bis jetzt ist jedoch weder klar, wie die Privatnutzung in diesen Fällen zu erfassen ist, noch wie der Nachweis für eine überwiegend betriebliche Nutzung auch ohne Fahrtenbuch erbracht werden kann. Da die Nachweispflicht jedoch bei Ihnen liegt, ist ein Fahrtenbuch bis auf weiteres im Zweifel die einzig sichere Möglichkeit. Wenn das für Sie zuviel Aufwand ist, sollten Sie zumindest schlüssige Notizen über Kilometerstände und Privat- oder Geschäftsfahrten führen. Diese Änderung betrifft jedoch nicht die Dienstwagen von Arbeitnehmern, also auch nicht GmbH-Geschäftsführer, die ebenfalls Arbeitnehmerstatus besitzen. Hier gilt unabhängig vom Umfang der Privatnutzung weiterhin die 1 %-Regelung.

  • Einnahmen-Überschussrechnung: Künftig können Anschaffungskosten für Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte sowie Grundstücke nicht mehr sofort, sondern erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme berücksichtigt werden. Damit entfällt ein interessantes Steuersparmodell für Kapitalanleger.

  • Gebäudereinigung: Die bereits für Bauleistungen gültige Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird ab dem 1. Juli 2007 erweitert. Unternehmer, die Gebäude reinigen lassen, schulden dem Fiskus dann die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung. Bisher obliegt dies dem Gebäudereiniger.

  • Degressive AfA: Als wachstumsfördernde Maßnahme soll die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2006 und 2007 von 20 % auf 30 % angehoben werden und maximal das Dreifache der linearen AfA betragen. Da für 2008 ohnehin eine umfassende Unternehmenssteuerreform geplant ist, dürfte die degressive AfA dann zur Gegenfinanzierung wieder abgesenkt werden. Damit Sie die höhere degressive AfA in Anspruch nehmen können, muss die Lieferung des Wirtschaftsguts 2006 erfolgen, auch wenn Sie schon 2005 bestellt haben.

  • Ist-Besteuerung: In den neuen Bundesländern soll die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung bis Ende 2009 gelten, in den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze ab dem 1. Juli 2006 auf 250.000 Euro verdoppelt.

  • Kinderbetreuung: Geplant ist, dass Familien beruflich veranlasste Kinderbetreuungskosten zukünftig besser steuerlich berücksichtigen können. Zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind, sollen Doppelverdienerhaushalte und Alleinerziehende als Werbungskosten absetzen können. Dies gilt für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig, gilt dieselbe Regel, jedoch nur für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2006.

  • Handwerkerrechnungen: Zur Eindämmung von Schwarzarbeit dürfen Privathaushalte zukünftig Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen dem Finanzamt vorlegen. Sie erhalten dann 20 % der Arbeitskosten bis zu einer Rechnungshöhe von 3.000 Euro (maximal also 600 Euro) als direkte Steuererstattung. Dazu müssen dem Finanzamt aber die Rechnung und ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2006 und zusätzlich zu den bereits geförderten haushaltsnahen Dienstleistungen.

  • Glücksspiel: Umsätze aus Glücksspielen werden derzeit nicht mit Umsatzsteuer belastet. Diese Situation ist die Folge einer EuGH-Entscheidung, in der die unterschiedliche Behandlung von öffentlichen Spielbanken und gewerblichen Glücksspielanbietern für unzulässig erklärt worden ist. Zukünftig werden öffentliche Spielbanken ebenso steuerpflichtig wie Umsätze mit Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

  • Bewertungseinheiten: Unternehmen schließen Sicherungsgeschäfte gegen Kursrisiken ab. In der Handelsbilanz werden die Chancen und Risiken aus den Grund- und Sicherungsgeschäften kompensatorisch in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Auch für die Steuerbilanz gilt nun die Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten.

  • Beleghandel: Wegen des schwunghaften Beleghandels soll zukünftig der Verkauf von Tankbelegen als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.

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Kurzfristige Steueränderungen zum Jahresende

Das neue Bundeskabinett hat schon wenige Tage nach Dienstantritt den Entwurf eines "Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" beschlossen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von den Parlamenten verabschiedet werden und enthält eine Reihe von Gesetzesänderungen, die zum 1. Januar 2006 in Kraft treten sollen. Wie meist, wenn dem Staat das Geld fehlt, hat sich die Regierung den "Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen" auf die Fahnen geschrieben. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wird aufgehoben. Die Aufhebung dieser Regelung ist nach Meinung des Bundesfinanzministeriums gerechtfertigt, weil auch der bei Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.

  • • In diesem Zusammenhang entfällt ebenfalls die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz).

  • Die begrenzte Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtshilfen (jeweils 315 Euro) wird gestrichen.

  • Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, wird für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 % entspricht dem tatsächlichen Wertverlust.

  • Schließlich wird die derzeitige Regelung aufgehoben, wonach Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abziehbar sind.

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Die Finanzplanung der Großen Koalition

Zur Finanzierung ihrer Pläne und Begrenzung der Staatsverschuldung haben sich die Koalitionspartner für die nächsten Jahre im Wesentlichen eine Mischung aus Privilegienkürzungen und Steuererhöhungen ausgedacht. Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Mehrwertsteuer: Die meisten Schlagzeilen hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer gemacht. Geplant ist eine Anhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes um 3 % auf 19 % zum 1. Januar 2007. Der ermäßigte Satz bleibt bei 7 %.

  • Reichensteuer: Dem Sozialneid ist dieser Begriff zu verdanken, hinter dem sich eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 3 % ab einem jährlichen Einkommen von 250.000 Euro (Ledige) oder 500.000 Euro (Verheiratete) verbirgt. Davon ausgenommen bleiben Familienunternehmen, die genauen Abgrenzungskriterien stehen jedoch noch nicht fest.

  • Eigenheimzulage: Die Eigenheimzulage soll ab 2006 ersatzlos gestrichen werden. Wer noch in diesem Jahr kauft oder baut, erhält die Zulage jedoch noch für maximal acht Jahre.

  • Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale wird zwar nicht ersatzlos gestrichen, allerdings zukünftig erst ab dem 21. Kilometer in einer Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer gewährt.

  • Steuerfreie Zuschläge: Grundsätzlich bleiben Zuschläge auf Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit unter 50 Euro Stundenlohn steuerfrei, ab einem Stundenlohn von 25 Euro unterliegen sie zukünftig aber der Sozialversicherungspflicht.

  • Versicherungssteuer: Analog zur Anhebung der Mehrwertsteuer soll auch die Versicherungssteuer um 3 % auf dann 19 % steigen.

  • Unternehmenssteuerreform: Für den 1. Januar 2008 ist eine grundlegende Unternehmenssteuerreform geplant, die die Besteuerung von Unternehmen vereinfachen und rechtsformneutral gestalten soll. Mehr als diese Ankündigung ist noch nicht bekannt.

  • Rentenversicherung: Beschlossen ist bis jetzt nur, dass das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre steigen soll, wobei weiter ohne Abschläge in Rente gehen kann, wer 45 Beitragsjahre voll hat. Außerdem ist absehbar, dass der Beitrag zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2007 auf 19,8 oder 19,9 % steigen wird.

  • Arbeitslosenversicherung: Hier findet ausnahmsweise eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern statt - gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 % auf 4,5 % sinken.

  • Abschaffung der Ich-AG: Neue Ich-AGs können nur noch bis zum 30. Juni 2006 angemeldet werden. Danach soll ein neues Instrument zur Existenzgründungsförderung geschaffen werden.

  • Arbeitslosengeld II: Im Osten gibt es zukünftig denselben Regelsatz wie im Westen, also 345 Euro monatlich. Junge Arbeitslose unter 25 Jahren haben zukünftig aber keinen eigenen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II, sondern sie werden in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern eingerechnet.

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