GmbH-Ratgeber

Was ist neu für alle Steuerzahler?

Die gravierendste Steuererhöhung, nämlich die Anhebung der Umsatzsteuer ab 2007, betrifft gleichzeitig auch alle Steuerzahler. Auch wenn sie bei Unternehmen in der Regel ein durchlaufender Posten ist, zwingt sie doch zumindest Einzelhändler und Konsumgüterproduzenten zu einer frühzeitigen Planung der Preispolitik für das kommende Jahr.

  • Umsatzsteuer: Zum 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert.

  • Versicherungssteuer: Zeitgleich mit der Erhöhung der Umsatzsteuer steigt auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 %. Auch die diversen Sondersteuersätze steigen analog.

  • Biokraftstoffe: Beginnend mit dem 1. August 2006 unterliegen auch Biokraftstoffe der Mineralölsteuer. Der Steuersatz beträgt bis Ende 2007 9 Cent je Liter und steigt dann bis 2012 schrittweise auf 45 Cent je Liter. Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit. Da die Hersteller ab 2007 auch normalem Kraftstoff Biosprit beimischen müssen, ist auch bei den anderen Kraftstoffsorten mit einer Preisanhebung zu rechnen.

  • Energiesteuergesetz: Das neue Energiesteuergesetz, das unter anderem das Mineralölsteuergesetz ablöst, ist jetzt beschlossen. Es enthält zahlreiche Vorschriften, unter anderem zur Einführung einer Kohlesteuer, die jedoch in erster Linie Unternehmen betreffen. Es tritt zum 1. August 2006 in Kraft.

  • Handwerkerrechnungen: Privathaushalte können Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen an Wohnungen, Häusern und Grundstücken ab dem 1. Januar 2006 begrenzt steuerlich geltend machen - unabhängig davon, ob der Auftraggeber Mieter oder Eigentümer ist. 20 % des auf Arbeitskosten entfallenden Rechnungsbetrages bis 3.000 Euro, somit also maximal 600 Euro, zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab, wenn der Steuerpflichtige eine Rechnung vorlegen und die Zahlung nachweisen kann. Dies gilt zusätzlich zu der weiter bestehenden Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, die denselben Umfang hat. Maximal mindert sich die Steuerschuld also um 1.200 Euro.

  • Pflegekosten: Für die ambulante Pflege in der eigenen Wohnung konnten bisher 20 % der Kosten, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr direkt von der eigenen Steuerschuld abgezogen werden. Seit dem 1. Januar 2006 gilt der doppelte Höchstbetrag. Voraussetzung für die höhere Anrechnung ist, dass ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit besteht oder Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden, und dass der Steuerzahler dem Finanzamt eine Rechnung und den Nachweis für die Zahlung der Kosten vorlegt.

  • Reichensteuer: Obwohl erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, haben Bundestag und Bundesrat die Reichensteuer beschlossen. Spitzenverdiener müssen ab 2007 einen um 3 % höheren Steuersatz (45 % statt 42 %) auf Einkünfte über 250.000 Euro (500.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren) zahlen. Gewinneinkünfte, also Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft sind durch einen Entlastungsbetrag von der Reichensteuer ausgenommen.

  • Steuerberatungskosten: Ab 2006 hat die Koalition den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Das bezieht sich jedoch letztlich nur auf Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens und der Anlage KIND. Alle sonstigen Leistungen, zum Beispiel die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der Kapitalerträge oder der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind weiterhin als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig.

  • Beleghandel: Zur Eindämmung des schwunghaften Beleghandels im Internet gilt jetzt der Verkauf von Tankbelegen als Steuerordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

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Was ist neu für Selbstständige und Unternehmer?

Durchwachsen fällt die Bilanz für Selbstständige und Unternehmer aus: Einer Reihe begrüßenswerter steuerlicher und bürokratischer Entlastungen steht auch die eine oder andere empfindliche Belastung gegenüber, wie zum Beispiel die Änderungen bei der Firmenwagenbesteuerung.

  • Degressive AfA: Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 von 20 % auf 30 % angehoben und beträgt maximal das Dreifache der linearen AfA. Für die höhere degressive AfA muss die Lieferung des Wirtschaftsguts 2006 erfolgen, auch wenn Sie schon 2005 bestellt haben.

  • Ist-Besteuerung: In den neuen Bundesländern gilt die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung weiter bis Ende 2009, in den alten Bundesländern können Unternehmer seit dem 1. Juli 2006 nun bis zu einer Umsatzgrenze von 250.000 Euro von der Ist-Besteuerung profitieren.

  • Buchführungspflicht: Ab dem 1. Januar 2007 wird die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben.

  • Kleinbetragsrechnungen: Ebenfalls zum 1. Januar 2007 erhöht sich der Maximalbetrag für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro.

  • Vorsteuerberichtigung: Auch die Vorsteuerberichtigung wird zum 1. Januar 2007 in mehreren Punkten vereinfacht.

  • Glücksspiel: Als Folge einer EuGH-Entscheidung müssen Umsätze aus Glücksspielen bei öffentlichen Spielbanken und gewerblichen Glücksspielanbietern gleich behandelt werden. Daher unterliegen jetzt auch die Umsätze öffentlicher Spielbanken der Umsatzsteuer - wie bisher schon Umsätze mit Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

  • Durchschnittssätze: Zur Kompensation der Umsatzsteuererhöhung ab 1. Januar 2007 steigen auch die Vorsteuerpauschalen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 5 auf 5,5 % und von 9 auf 10,7 %.

  • Statistik: In der Statistik des produzierenden Gewerbes müssen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Mitarbeitern die Auskünfte im bisherigen Umfang leisten.

  • Datenschutz: Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Unternehmen zukünftig erst ab mindestens 10 statt bisher 5 Arbeitnehmern, die mit der Verarbeitung von Personendaten betraut sind. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Rechtsanwälte dürfen zukünftig auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

  • Bewertungseinheiten: Unternehmen schließen Sicherungsgeschäfte gegen Kursrisiken ab. In der Handelsbilanz werden die Chancen und Risiken aus den Grund- und Sicherungsgeschäften kompensatorisch in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Auch für die Steuerbilanz gilt nun die Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten.

  • Firmenwagen: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2005 beginnen, dürfen Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer die 1 %-Regelung nur noch für Firmenwagen in Anspruch nehmen, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, also zu mindestens 50 % betrieblich genutzt werden. Den Nachweis für die überwiegend betriebliche Nutzung muss der Unternehmer führen, zum Beispiel per Fahrtenbuch. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Familienheimfahrten sind ab nächstem Jahr zwar nur noch sehr eingeschränkt steuerlich abzugsfähig, gelten aber weiterhin bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils in vollem Umfang als betriebliche Nutzung. Diese Änderung betrifft jedoch nicht die Dienstwagen von Arbeitnehmern, also auch nicht GmbH-Geschäftsführer, die ebenfalls Arbeitnehmerstatus besitzen. Hier gilt unabhängig vom Umfang der Privatnutzung weiterhin die 1 %-Regelung.

  • Investitionszulage: Ein neues Investitionszulagengesetz verlängert die Investitionszulage bis Ende 2009. Die Fördersätze bleiben unverändert, allerdings wurden die Förderbedingungen an geänderte EU-Regelungen angepasst. In erster Linie gilt der Anspruch auf die Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen, das Gesetz bezieht jedoch erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe mit ein.

  • Gesellschafter-Geschäftsführer: Anfang des Jahres hatte das Bundessozialgericht für viel Aufregung gesorgt mit seinem Urteil zur Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer. Jetzt ist die bisherige Praxis, die Verhältnisse der GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnen, rückwirkend gesetzlich festgeschrieben worden.

  • Unternehmensnachfolge: Im August will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Unternehmensnachfolge beschließen. Ziel ist es, ab 2007 die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen auf 10 Jahre zu stunden und für jedes Jahr der Betriebsfortführung ein Zehntel der Steuerschuld zu erlassen. Noch ist jedoch nicht sicher, ob dieser Entwurf überhaupt je Gesetzeskraft erlangt. Mit einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat darf man erst kurz vor Jahresende rechnen.

  • Unternehmenssteuerreform: Frühestens Ende des Jahres ist hier mit genaueren Angaben zu den geplanten Änderungen zu rechnen.

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Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Das Bundessozialgericht hat in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer rentenversicherungspflichtig sein können. Begründet wird dies damit, dass der Geschäftsführer in der Regel nur für einen Auftraggeber tätig ist, nämlich die GmbH, mit der er seinen Dienstvertrag geschlossen hat, und selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt. Damit erfüllt auch der Gesellschafter-Geschäftsführer die Kriterien eines arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen und fällt in die Gruppe der so genannten Scheinselbstständigen.

Mit seinem Urteil ist das Bundessozialgericht von der Auffassung der Versicherungsträger abgewichen, die bisher ausschließlich auf die Verhältnisse der GmbH abgestellt haben: Maßgeblich war, ob die GmbH lediglich für einen Auftraggeber tätig ist und versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Die Verhältnisse der GmbH wurden dann dem Gesellschafter-Geschäftsführer zugerechnet. Gemäß der neuen Rechtsprechung ist nunmehr allein maßgeblich, ob der Geschäftsführer selbst die genannten Voraussetzungen der Versicherungspflicht erfüllt.

Das Urteil überrascht auch Experten, denn es ist eine rein formale Auslegung des Gesetzeswortlauts. Vom Gesetzgeber war dies wohl nicht beabsichtigt, aber das Gericht verweigert sich einer zusätzlichen Prüfung der Intention des Gesetzes. Es bleiben zumindest noch eine ganze Reihe von Fragen offen, beispielsweise wie ein Gesellschafter gleichzeitig eine Gesellschaft beherrschen und von ihr abhängig sein kann. Auch der allgemein gewollten und im Steuerrecht schon lange angestrebten rechtsformunabhängigen Behandlung von Unternehmern läuft diese Entscheidung im Prinzip zuwider.

Momentan sind die Konsequenzen dieses Urteils noch nicht recht absehbar. Während die bisherigen Kommentare von "einer konsequenten Umsetzung des Gesetzes" bis zu einer "nicht nachvollziehbaren Erdrutschentscheidung reichen", liegt von den Rentenversicherungsträgern noch keine Stellungnahme vor.

Im schlimmsten Fall droht den betroffenen GmbHs eine nachträgliche Beitragsforderung für mehrere Jahre, denn inwieweit hier Vertrauensschutz für die Vergangenheit gilt, ist ebenfalls noch nicht klar. Dass sich der chronisch klammen Rentenversicherung hier kurzfristig eine neue Geldquelle erschließen könnte, lässt jedenfalls nichts Gutes ahnen.

Nun sind mehrere Möglichkeiten denkbar, um der Versicherungspflicht zumindest in Zukunft zu entgehen. So kann der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer der GmbH einstellen und diese dann der GmbH im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages überlassen. Auch wenn der Geschäftsführer neben der GmbH noch andere Auftraggeber hat, von denen er mindestens ein Sechstel seiner Einkünfte bezieht, entfällt die Rentenversicherungspflicht.

Bei beiden Varianten sind jedoch noch andere juristische Fallstricke zu beachten: Überlässt der Gesellschafter-Geschäftsführer eigene Arbeitnehmer der GmbH, muss er aufpassen, dass er nicht gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verstößt. Und bei mehreren Auftraggebern wäre zunächst zu prüfen, ob dem Geschäftsführer aus seinem Anstellungsvertrag eine Nebentätigkeit überhaupt erlaubt ist und diese nicht gegen ein eventuelles Wettbewerbsverbot verstößt.

In besonderen Fällen kommt ebenfalls eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Frage, nämlich wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Eintritt der Rentenversicherungspflicht das 58. Lebensjahr vollendet hat. Auch bei Aufnahme einer erstmaligen oder weiteren selbstständigen Tätigkeit als Existenzgründer, die die Kriterien der Scheinselbstständigkeit erfüllt, ist eine Befreiung möglich, allerdings nur für die Dauer von drei Jahren.

Abschließend ist festzuhalten, dass diese Entscheidung nur für die Rentenversicherungspflicht gilt. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung sind beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer auch weiterhin nicht versicherungspflichtig.

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Die Finanzplanung der Großen Koalition

Zur Finanzierung ihrer Pläne und Begrenzung der Staatsverschuldung haben sich die Koalitionspartner für die nächsten Jahre im Wesentlichen eine Mischung aus Privilegienkürzungen und Steuererhöhungen ausgedacht. Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Mehrwertsteuer: Die meisten Schlagzeilen hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer gemacht. Geplant ist eine Anhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes um 3 % auf 19 % zum 1. Januar 2007. Der ermäßigte Satz bleibt bei 7 %.

  • Reichensteuer: Dem Sozialneid ist dieser Begriff zu verdanken, hinter dem sich eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 3 % ab einem jährlichen Einkommen von 250.000 Euro (Ledige) oder 500.000 Euro (Verheiratete) verbirgt. Davon ausgenommen bleiben Familienunternehmen, die genauen Abgrenzungskriterien stehen jedoch noch nicht fest.

  • Eigenheimzulage: Die Eigenheimzulage soll ab 2006 ersatzlos gestrichen werden. Wer noch in diesem Jahr kauft oder baut, erhält die Zulage jedoch noch für maximal acht Jahre.

  • Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale wird zwar nicht ersatzlos gestrichen, allerdings zukünftig erst ab dem 21. Kilometer in einer Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer gewährt.

  • Steuerfreie Zuschläge: Grundsätzlich bleiben Zuschläge auf Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit unter 50 Euro Stundenlohn steuerfrei, ab einem Stundenlohn von 25 Euro unterliegen sie zukünftig aber der Sozialversicherungspflicht.

  • Versicherungssteuer: Analog zur Anhebung der Mehrwertsteuer soll auch die Versicherungssteuer um 3 % auf dann 19 % steigen.

  • Unternehmenssteuerreform: Für den 1. Januar 2008 ist eine grundlegende Unternehmenssteuerreform geplant, die die Besteuerung von Unternehmen vereinfachen und rechtsformneutral gestalten soll. Mehr als diese Ankündigung ist noch nicht bekannt.

  • Rentenversicherung: Beschlossen ist bis jetzt nur, dass das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre steigen soll, wobei weiter ohne Abschläge in Rente gehen kann, wer 45 Beitragsjahre voll hat. Außerdem ist absehbar, dass der Beitrag zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2007 auf 19,8 oder 19,9 % steigen wird.

  • Arbeitslosenversicherung: Hier findet ausnahmsweise eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern statt - gleichzeitig mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 % auf 4,5 % sinken.

  • Abschaffung der Ich-AG: Neue Ich-AGs können nur noch bis zum 30. Juni 2006 angemeldet werden. Danach soll ein neues Instrument zur Existenzgründungsförderung geschaffen werden.

  • Arbeitslosengeld II: Im Osten gibt es zukünftig denselben Regelsatz wie im Westen, also 345 Euro monatlich. Junge Arbeitslose unter 25 Jahren haben zukünftig aber keinen eigenen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II, sondern sie werden in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern eingerechnet.

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