Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen

Die EU-Kommission hat einen neuen Online-Dienst eingerichtet, mit welchem Sie die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überprüfen können. Die Adresse lautet http://europa.eu.int/vies. Sie müssen den Mitgliedstaat und die Nummer eingeben, das Ergebnis wird sofort angezeigt. Sie wissen dann, ob es sich um eine gültige Nummer handelt.

Das ausdruckbare Ergebnis enthält eine Wiederholung der eingegebenen Angaben, das Datum und die Antwort, ob die Nummer noch gültig ist. Weitere Angaben erfolgen nicht, insbesondere wird die Identität des Inhabers der ID-Nummer nicht preis gegeben.

mehr lesen

Umsatzsteuernachschau bei Unternehmen

Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat die Befugnisse der Finanzverwaltung erheblich erweitert. Umsatzsteuerprüfer haben jetzt das Recht, ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Ihre Geschäftsräume zu betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Auf Verlangen müssen Sie Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorlegen und Auskünfte erteilen, sofern dies für die steuerlichen Feststellungen erforderlich ist.

Bei begründetem Anlass kann der Prüfer ohne eine Prüfungsanordnung zu einer normalen Außenprüfung übergehen. Außerdem können seine Feststellungen auch für die Erhebung anderer Steuern herangezogen werden. Selbst Privaträume sind nicht vor einer Durchsuchung sicher, es muss lediglich eine dringende Gefahr vermutet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat eine "Schwarze Liste" zusammengestellt, aus der sich die Verdachtsgründe ergeben:

  1. Geschäftsführer mit Wohnsitz außerhalb des Nahbereichs des Unternehmens oder im Ausland

  2. Geschäftsführer übt diese Funktionen auch bei anderen Unternehmen aus

  3. Nicht zur Geschäftsführung gehörende Personen sind mit Vollmachten ausgestattet

  4. Fehlen einer professionellen Steuerberatung

  5. Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte, die wiederholt als Berater von Steuerhinterziehern aufgetreten sind

  6. Fehlen eines vorgedruckten Briefkopfes oder Geschäftspapiers

  7. Bestehen ausländischer Bankverbindungen

  8. Gute Umsätze, vor allem im ersten Jahr der Betätigung

Die Liste macht deutlich, dass viele Unternehmen mit einer Umsatzsteuernachschau rechnen müssen.

mehr lesen

Unternehmen droht die Umsatzsteuernachschau

Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat die Befugnisse der Finanzverwaltung erheblich erweitert. Umsatzsteuerprüfer haben jetzt das Recht, ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Ihre Geschäftsräume zu betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Auf Verlangen müssen Sie Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorlegen und Auskünfte erteilen, sofern dies für die steuerlichen Feststellungen erforderlich ist.

Bei begründetem Anlass kann der Prüfer ohne eine Prüfungsanordnung zu einer normalen Außenprüfung übergehen. Außerdem können seine Feststellungen auch für die Erhebung anderer Steuern herangezogen werden. Selbst Privaträume sind nicht vor einer Durchsuchung sicher, es muss lediglich eine dringende Gefahr vermutet werden. Das Bundesfinanzministerium hat eine "Schwarze Liste" zusammengestellt, aus der sich die Verdachtsgründe ergeben:

  1. Geschäftsführer mit Wohnsitz außerhalb des Nahbereichs des Unternehmens oder im Ausland

  2. Geschäftsführer übt diese Funktionen auch bei anderen Unternehmen aus

  3. Nicht zur Geschäftsführung gehörende Personen sind mit Vollmachten ausgestattet

  4. Fehlen einer professionellen Steuerberatung

  5. Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte, die wiederholt als Berater von Steuerhinterziehern aufgetreten sind

  6. Fehlen eines vorgedruckten Briefkopfes oder Geschäftspapiers

  7. Bestehen ausländischer Bankverbindungen

  8. Gute Umsätze, vor allem im ersten Jahr der Betätigung

Die Liste macht deutlich, dass viele Unternehmen mit einer Umsatzsteuernachschau rechnen müssen.

mehr lesen

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.